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Der Hersteller eines vom „Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs haftet gemäß §§ 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für das Inverkehrbringen des Fahrzeugs. Ein durch den Erwerb eines solchen Fahrzeugs entstandener Schaden des Käufers entfällt nicht durch die Durchführung eines Software-Updates. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |