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Die Rücknahme einer Dienstfahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Inhaber aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums oder einer Betäubungsmittelabhängigkeit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Die Eignung nach Entgiftung und Entwöhnung setzt eine nachgewiesene, mindestens einjährige Abstinenz voraus, die durch mindestens vier unvorhersehbar anberaumte Laboruntersuchungen nachzuweisen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |