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Der Kläger ist nicht aktivlegitimiert, wenn er etwaige Ersatzansprüche im Zuge des Weiterverkaufs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs an den Käufer abgetreten hat. Eine Klausel im Kaufvertrag, die die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen regelt, erfasst dabei sowohl vertragliche als auch vertragsähnliche und deliktische Schadensersatzansprüche. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |