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Ein etwaiger Differenzschadenanspruch wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann durch die im Rahmen der Vorteilsausgleichung anzurechnende Nutzungsentschädigung und den Restwert des Fahrzeugs vollständig aufgezehrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Summe aus Nutzungsentschädigung und Restwert den Kaufpreis abzüglich des geschätzten Differenzschadens übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |