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Ein Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. Diesel- bzw. Abgasskandal setzt voraus, dass dem Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Rückruf durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) droht. Wurde die unzulässige Abschalteinrichtung durch ein Software-Update bereits vor der Erstzulassung des Fahrzeugs und vor dessen Erwerb durch den Kläger vollständig beseitigt, so hat der Kläger keinerlei Schaden, da er zu keiner Zeit ein rückrufgefährdetes Fahrzeug erhielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |