|
Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) aufgrund der Verwendung eines Thermofensters setzt voraus, dass die handelnden Personen bei dessen Entwicklung oder Verwendung in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, wobei die unsichere Rechtslage dem Schädigungsvorsatz entgegensteht. Behauptungen zu weiteren unzulässigen Abschalteinrichtungen sind prozessual unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" gemacht werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |