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Ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB wegen eines Thermofensters setzt den Nachweis einer besonderen Verwerflichkeit des Verhaltens der für den Hersteller handelnden Personen voraus. Der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ("Thermofenster") ist für sich genommen nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen, die der Entscheidung zum VW-Motor EA 189 zugrunde lag, bei der die Sittenwidrigkeit auf einer arglistigen Täuschung des KBA beruhte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |