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Die mit dem Erwerb eines Fahrzeugs im Abgasskandal verbundenen Finanzierungskosten sind erstattungsfähig. Nach einem nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils erfolgten Fahrzeugverkaufs tritt an die Stelle des Zug um Zug herauszugebenden Fahrzeugs der durch den Weiterverkauf erzielte Erlös. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |