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Der Klägerin steht ein Schadensersatzanspruch trotz Verjährung aufgrund der Regelung des § 852 BGB zu. Die Beklagte hat durch den Kaufvertrag der Klägerin mit dem Händler "etwas" im Sinne des § 852 BGB erlangt, bemessen nach dem Bruttokaufpreis abzüglich der Händlermarge. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |