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Ein gutgläubiger Erwerb eines hochwertigen Wirtschaftsgutes scheidet aus, wenn dem Erwerber ein Mietkaufvertrag bekannt ist und die Veräußerung vor Ablauf des Finanzierungsgeschäfts erfolgt. In solchen Fällen sind gesteigerte Nachforschungspflichten zu beachten; ein bloßes Vertrauen auf die Zusicherung des Veräußerers, Eigentümer zu sein, ist auch bei langjähriger Geschäftsbeziehung grob fahrlässig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |