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Das OLG München hat die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung von Schadensersatzansprüchen wegen der Nichterfüllung einer kaufvertraglichen Verpflichtung zum Weiterverkauf eines hochpreisigen Kraftfahrzeugs zurückgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits waren vertragliche Bedingungen, die einen Nachlass an eine Haltedauer und ein Weiterverkaufsverbot knüpften. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |