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Das OLG München hat das Urteil des Landgerichts München I aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Im Berufungsverfahren legte die Klägerin einen 'Side Letter' vor, der die Entscheidungsbefugnis eines Prozessfinanzierers in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens und die Annahme von Vergleichsangeboten regelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |