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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Berechnung der Nutzungsentschädigung im Dieselskandal bei vorsteuerabzugsberechtigten Käufern richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Vorinstanz hatte den Schaden auf Basis des Nettokaufpreises, die Nutzungsentschädigung jedoch auf Basis des Bruttokaufpreises berechnet, da die Vorsteuerabzugsberechtigung des Käufers keinen negativen Einfluss auf den Wert der gezogenen Nutzungen habe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |