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Einem gewerblich tätigen und vorsteuerabzugsberechtigten Käufer stehen keine deliktischen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu, wenn er das Fahrzeug weiterveräußert hat und ihm unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses und einer Nutzungsentschädigung rechnerisch kein Schaden entstanden ist. Die Schadensberechnung ist dabei auf Nettobasis vorzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |