|
Ein Mangel eines Fahrzeugs oder ein Schadenseintritt aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug über eine wirksame Typgenehmigung einer zuständigen EU-Behörde verfügt. Die Erteilung der Typgenehmigung durch die zuständige Behörde eines EU-Mitgliedsstaates ist als Verwaltungsakt für die Behörden anderer Mitgliedstaaten bindend, und Zivilgerichte sind an die Tatbestandswirkung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes gebunden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |