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Voraussetzung für einen Anspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung durch unzulässige Abschalteinrichtungen ist, dass der Hersteller diese dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als für die Typgenehmigung zuständiger Behörde verschwiegen hat, um sich die begehrte Typgenehmigung zu erschleichen. Das Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände muss hinreichend substantiiert vorgetragen werden. Die Nennung des Parameters "Ladelufttemperatur" mit dem Hinweis "kennfeldgesteuert" in den Genehmigungsunterlagen kann als ausreichende Angabe zur Arbeitsweise des AGR-Systems angesehen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |