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Der Fahrer eines Fahrzeugs, der bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt, um einem Rettungsfahrzeug die Durchfahrt zu ermöglichen, muss ein höheres Maß an Sorgfalt walten lassen. Eine Kollisionsgeschwindigkeit von etwa 20 km/h ist angesichts der Verkehrslage deutlich überhöht und kann zu einer überwiegenden Haftung des Rotlichtfahrers führen, insbesondere wenn die Fahraktion nicht zur Platzschaffung für das Rettungsfahrzeug erforderlich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |