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Die Berufung gegen ein Urteil, das Schadensersatzansprüche im Dieselskandal bei einem EA 288-Motor mit SCR-Katalysator abgewiesen hat, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, wenn der Kläger den Vorwurf unzulässiger Abschalteinrichtungen und eines sittenwidrigen Vorgehens der Beklagten nicht schlüssig darlegen kann. Urteile, die Fahrzeuge mit NOx-Speicherkatalysator betreffen, sind für den Fall eines SCR-Katalysators nicht heranzuziehen, und ein bloßer Hinweisbeschluss eines anderen OLG vermag keine Rechtssätze aufzustellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |