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Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch den Hersteller scheidet aus, wenn dieser zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs bereits umfassende Maßnahmen zur Aufklärung des KBA, der Händler und der Öffentlichkeit über die Abgasproblematik und den amtlichen Rückruf getroffen hat. Ein solches Verhalten ist objektiv geeignet, die Arglosigkeit potentieller Kunden zu beseitigen, sodass ein besonders verwerfliches sittenwidriges Verhalten nicht mehr vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |