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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei einem Fahrzeug mit Motor des Typs EA 288 setzt einen substantiierten Sachvortrag des Klägers voraus, der die besondere Verwerflichkeit des Handelns der Beklagten darlegt. Bloße Vermutungen, unbelegte Behauptungen oder pauschale Verweise auf Ermittlungen oder Presseberichte genügen nicht, um eine Prüfstanderkennung oder ein unzulässiges Thermofenster nachzuweisen, die mit der Manipulation des Motors EA 189 vergleichbar wären. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |