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Die Klagepartei trägt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung die volle Darlegungs- und Beweislast. Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen der Verwendung von Thermofenstern als Abschalteinrichtung setzt eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens voraus, die nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, wenn Gesichtspunkte des Motor- oder Bauteilschutzes als Rechtfertigung ernsthaft angeführt werden können und eine möglicherweise falsche, aber vertretbare Gesetzesauslegung in Betracht kommt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |