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Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) aufgrund des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind nicht gegeben, wenn die Funktionsweise der Software sich maßgeblich von derjenigen im Motor vom Typ EA 189 unterscheidet. Die Argumentation des Bundesgerichtshofs zur Annahme einer bewussten Täuschung staatlicher Stellen und der subjektiven Voraussetzungen des § 826 BGB ist auf Fälle von AdBlue-Reduzierung und Thermofenstern nicht ohne Weiteres übertragbar, und der Kläger muss Sittenwidrigkeit sowie Täuschungs- und Schädigungsvorsatz substantiiert darlegen und beweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |