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Das Landgericht Hof hat eine Schadensersatzklage im Dieselskandal für einen VW Tiguan (EA 288 Motor) abgewiesen, da es davon überzeugt war, dass keine sogenannte Fahrkurve im Fahrzeug verbaut war. Selbst wenn eine Fahrkurve vorhanden gewesen wäre, wäre sie durch Software-Updates vor dem Kauf entfernt worden. Zudem sei die Fahrkurve nicht per se unzulässig und führe nicht zu einer manipulativen Verringerung der Wirkung von Emissionskontrollsystemen, weshalb es an der Sittenwidrigkeit des Handelns fehle. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |