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Die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, die einen Anspruch auf Ersatz eines Differenzschadens begründen können. Ein Sachvortrag zu einem engeren 'Thermofenster' ist nicht 'ins Blaue hinein' gehalten, wenn die Partei keine unmittelbare Kenntnis von den Vorgängen hat und lediglich die technischen Einzelheiten einer unstreitigen Funktion streitig sind. Willkür bei auf Vermutungen gestütztem Sachvortrag liegt nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vor. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |