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Das Landgericht Memmingen hat die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da das streitgegenständliche Fahrzeug (Audi SQ5 plus Standard 3.0 TDI plus Quattro) eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer Aufwärmstrategie aufweist, die im realen Straßenverkehr nicht aktiviert wird und das Stickoxidemissionsverhalten auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb verbessert. Für das Fahrzeug besteht ein verbindlicher Rückruf des KBA vom 23.1.2018. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |