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Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer illegalen Abschalteinrichtung setzt eine substantiierten Darlegung des Klägers voraus, dass das Fahrzeug mit einer solchen Software ausgestattet ist. Die Ausstattung eines Fahrzeugs mit einer Abschaltvorrichtung in Form eines sog. Thermofensters ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht von vornherein sittenwidrig. Ein unterstellter Gesetzesverstoß durch ein Thermofenster reicht allein nicht aus, um das Verhalten des Herstellers als sittenwidrig zu qualifizieren; es bedarf weiterer Umstände im Zusammenhang mit Entwicklung und Genehmigung des Software-Updates. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |