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Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verwendung einer Motorsteuerungssoftware, durch welche Stickoxidwerte im Vergleich zwischen Prüfstandlauf und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden, erfüllt die Voraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der jeweiligen Käufer derartiger Fahrzeuge im Sinne von § 826 BGB. Die Entscheidung der Beklagten, ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehener Motor in ein Fahrzeug einzubauen und dieses mit erschlichener Typgenehmigung in Verkehr zu bringen, stellt eine sittenwidrige Handlung dar, durch die dem Käufer kausal ein Schaden in Form des Abschlusses des Kaufvertrags entsteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |