|
Das Gericht lehnt die lineare Berechnung der Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung im Dieselskandal ab, da diese den realen Wert der Nutzung eines Pkw nicht abbildet und dem schadensrechtlichen Bereicherungsverbot nicht ausreichend Rechnung trägt. Stattdessen schlägt es eine degressive, stufenweise Berechnung vor, bei der die Kilometerlaufleistung in drei Stufen mit unterschiedlichen Faktoren gewichtet wird, um dem höheren Wert der Nutzung eines Neufahrzeugs Rechnung zu tragen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |