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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Konzeption eines Fahrzeugs mit unzulässigen Abschalteinrichtungen (hier: Thermofenster) besteht nicht, wenn kein sittenwidriges Verhalten des Herstellers erkennbar ist. Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und eine besondere Verwerflichkeit aufweist, die über eine bloße Pflichtverletzung und einen Vermögensschaden hinausgeht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |