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Die Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung kann einem Anspruch des geschädigten Käufers auf Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung weder aus §§ 826, 31 BGB noch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV entgegengehalten werden. Die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |