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Das Landgericht Arnsberg verurteilte den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes, besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und ordnete die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Bei der Berechnung der Rückfallverjährungsfrist für die Sicherungsverwahrung ist der Zeitraum der Inhaftierung des Täters abzuziehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |