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Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn die für die Revision geltend zu machende Beschwer 20.000 € nicht übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Bei der Berechnung der Beschwer sind im Rahmen eines Schadensersatzbegehrens wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Kraftfahrzeug die vom Kläger zu berücksichtigenden Nutzungsvorteile mindernd zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |