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Erreicht ein Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von weniger als 10 Monaten 14 Punkte u.a. wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann ihm außerhalb des Mehrfachtäter-Punktesystems die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufgegeben werden. Bei der Gutachtenanordnung ist die Behörde an rechtskräftig geahndete Bußgeldbescheide gebunden. (Leitsätze des Gerichts) |