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Zur Annahme der Wiedererlangung der Kraftfahreignung nach regelmäßigem Konsum von illegal beschafftem Cannabis genügt es nicht, lediglich ein ärztliches Rezept und eine Dosierungsanleitung für Cannabis vorzulegen. Die Fahreignung wird nicht allein durch die Behauptung wiedererlangt, einen nicht ärztlich verordneten regelmäßigen Cannabiskonsum durch einen ärztlich verordneten ersetzt zu haben. Vielmehr ist eine einzelfallorientierte Beurteilung erforderlich, die u.a. die zuverlässige Einnahme nach ärztlicher Verordnung, das Fehlen dauerhafter Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Sicherstellung des Verzichts auf die Teilnahme am Straßenverkehr bei Beeinträchtigung der Fahrsicherheit umfasst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |