|
Das Landgericht Aachen hat festgestellt, dass die primären Leistungspflichten aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Pkw aufgrund eines erklärten Widerrufs erloschen sind. Dies ist der Fall, wenn die erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und/oder die für den Fristbeginn des Widerrufsrechts erforderlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB nicht ordnungsgemäß erteilt wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |