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Das Amtsgericht Siegburg verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |