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Das OLG Hamm hat entschieden, dass dem Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs mit einem 3.0 l V6 TDI Dieselmotor zustehen, das von einer behördlichen Rückrufanordnung wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen war und ein Software-Update erhalten hatte. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 35.002,34 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt. Zudem wurde festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Pkw in Annahmeverzug befindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |