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Die Berufung des Klägers gegen die Abweisung einer Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal ist unbegründet, wenn der Kläger seiner Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Thermofensters oder sonstiger behaupteter Abschalteinrichtungen nicht nachgekommen ist und das Fahrzeug nicht von einem verpflichtenden Rückruf des KBA betroffen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |