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Das Landgericht Bonn hat die Klage auf Wiedergutschrift von insgesamt 37.500,00 EUR abgewiesen. Die Kläger hatten Ansprüche nach § 675u BGB wegen Zahlungsabgängen von ihren Konten geltend gemacht, die infolge betrügerischer Überweisungen nach einem Phishing-Anruf während einer Autofahrt des Klägers zu 1) entstanden waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |