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Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte mehrere Angeklagte wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und weiterer schwerer Straftaten, darunter besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung, zu Jugend- bzw. Freiheitsstrafen. Für einen Angeklagten wurde die Anordnung der Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis aus einem früheren Strafbefehl aufrechterhalten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |