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Das Landgericht Wuppertal hat Angeklagte der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, teils in Tateinheit mit schwerer Zwangsprostitution, sowie weiterer Delikte wie Beteiligung an einer Schlägerei und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden und entsprechende Jugendstrafen verhängt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |