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Das Landgericht Köln verurteilte einen Angeklagten wegen versuchter Geldwäsche in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Verabredung zu einem Verbrechen (vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit der Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |