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Das Landgericht Bochum verurteilte den Angeklagten B. wegen Steuerhinterziehung, den Angeklagten Y. wegen Steuerhehlerei und den Angeklagten P. wegen Steuerhehlerei in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für den Angeklagten P. wurde zudem eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |