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Das Landgericht Paderborn hat einen Angeklagten der Beihilfe zur räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, für schuldig befunden. Er wurde deswegen zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Übrigen wurde er freigesprochen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |