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Das Landgericht Duisburg legt dem Europäischen Gerichtshof weitere Fragen zur Vorabentscheidung vor, insbesondere ob die Richtlinie 2007/46/EG auch den Zweck hat, den individuellen Erwerber eines Fahrzeugs davor zu schützen, ein nicht den EU-Anforderungen genügendes Fahrzeug zu erwerben. Zudem wird gefragt, ob der Hersteller bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie den Erwerber von den Folgen des Erwerbs in Gänze freistellen muss und inwieweit Schadensersatzansprüche begrenzt werden dürfen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |