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Das Landgericht Dortmund hat eine Klage auf deliktische Schadensersatzansprüche wegen eines vom sogenannten 'Abgasskandal' betroffenen Kraftfahrzeugs mit EA 288 Motor abgewiesen. Der Kläger hatte die Beklagte wegen angeblich unzulässiger Abschalteinrichtungen wie Thermofenster, AdBlue-Dosierung und Fahrkurvenerkennung in Anspruch genommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |