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Das OLG München hat in einem Fall des 'VW-Diesel-Skandals' das Urteil des Landgerichts, das die Klage wegen Verjährung abgewiesen hatte, abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |