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Das Landgericht Münster hat einen Angeklagten des besonders schweren Raubes schuldig gesprochen. Unter Auflösung einer früheren Gesamtstrafe und Einbeziehung von Einzelstrafen wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 9 Monaten verhängt, wobei 3 Monate wegen überlanger Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |