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Hat der Geschädigte infolge einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung das Eigentum an einem Fahrzeug erlangt, muss er dieses im Rahmen von § 852 Satz 1 BGB Zug um Zug an den Schädiger herausgeben. Er kann nicht im Wege eines "kleinen Schadensersatzes" auf die Herausgabe verzichten und einen Minderwert des Fahrzeuges ersetzt verlangen. (Leitsätze des Gerichts) |