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Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags, versuchten Totschlags und versuchten Totschlags in Tateinheit mit Nötigung, jeweils in Tateinheit mit dem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |